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Mitteilung des
Bundesverbandes der Wirtschaftsberater BVW e. V. Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte
Muster Beratungsvertrag
Dazu ist allerdings Folgendes unabdingbar:
Immer wieder erreichen den Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, Anfragen zu sogenannten Muster-Beratungsverträgen. Vertragsmuster dieser Art sind nicht immer hilfreich, weil sie ein starres System über eine Beratungsaufgabe stülpen wollen, die in jedem einzelnen Punkt zwischen den Beratungssuchenden und den Beratern ausgehandelt werden sollte. Nur so werden Vertragsergebnisse erzielt, mit denen sich beide Vertragsparteien gelassen und sicher in allen Phasen eines Beratungsprojektes an einer schriftlich fixierten Liste von Rechten und Pflichten immer wieder exakt projektbezogen orientieren können: Eine wichtige Erfolgsvoraussetzung für jeden Beratungsauftrag. Fixpunkte eines Beratungsvertrages Es gibt wesentliche Kriterien, die jeder Beratungsvertrag beinhalten sollte. Hierzu gehören Festlegungen zu folgenden Teilaspekten
Orientierungshilfe, Leitfaden, Handlungsanweisung, Pflichtenkatalog – diesen Zielen sollte ein ausgewogener Beratungsvertrag immer verpflichtet sein. Überholt ist die Ansicht, dass ein Vertrag – gleich welcher Art – letztlich nur für den Beweisfall im Prozess dient. Die Ausgewogenheit eines Beratungsvertrages macht diesen, gerade für Beratungssuchende und Berater, so wertvoll: Jeder kann sich zu jedem Zeitpunkt immer wieder Orientierung an den zuvor sorgfältig getroffenen Vertragsvereinbarungen verschaffen. Der Beratungsvertrag normiert sich auf diese Weise quasi selbst.
Je umsichtiger und klarer Meilensteine und Zielsetzungen, Aufwand und Nutzen im Beratungsvertrag
dokumentiert und verankert werden, um so wirkungsvoller wird der Beratungsvertrag als
Streitvermeidungspapier und Leitfaden für ein vertrauensvolles Beratungsverhältnis.
Mediation statt Konfrontation Sollte gleichwohl über Inhalte, Rechte und Pflichten und insbesondere über die Üblichkeit solcher Vereinbarungen nach Vertragsschluss bei der einen oder der anderen Vertragsseite Zweifel aufkommen, so ist dennoch Besonnenheit und Augenmaß gefragt. Zu intensiv ist der gegenseitige Leistungs- und Informationsaustausch zwischen Beratungssuchenden und Beratern während eines laufenden Beratungsauftrages, als dass hier ernsthafter Streit über Verabredungsdetails überhaupt als Kommunikationsstil erwogen werden sollte. Hier ist Mediation und Interessensausgleich, im Zweifel sogar Nachbesserung am Vertragswerk des Beratungsvertrages angezeigt. Der Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, richtet für solche Fälle ein unabhängiges Mediationsverfahren ein, welches die faire Interessensabwägung zwischen Beratenen und Beratern zum Ziel hat und im Falle einvernehmlich festgestellter Defizite in Vertragswerk oder Vertragsdurchführung einen ebenso fairen Interessensausgleich anstrebt. Beratungssuchende Unternehmen oder Berater können sich in diesen Fragen direkt an den Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, wenden. Kontakt bei Bedarf von
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